Mischfrankatur mit 2 Pfg-Posthorn/Heuss und 5 Pfg-Heuss/Posthorn

 
Zwangs-MiF vom 5. Juli 1954, Drucksache
Zwangs-MiF vom 5. Juli 1954, Drucksache

1. Zwangs-Mischfrankatur (MiF)

 

Mit der Portoerhöhung zum 1. Juli 1954 war eine Drucksache bis 20g mit 7 Pfg. statt bisher 4 Pfg. zu frankieren.

 

Der 7-Pfg-Wert der Heuss-Serie kam erst am 28. Juli 1954 zur Erstausgabe. Einen 7-Pfg-Wert der Posthornserie gab es nicht.

 

Damit musste man in der Zeit vom 1. Juli 1954 bis 28. Juli 1958 ein Drucksachen-Porto mit Mischfrankaturen von Posthorn und Heuss realisieren, wobei es mit den 2 und 5 Pfg-Werte der beiden Ausgaben beide Varianten gibt. 

 

Wie berichtet doch die philatelie 286 (Dez. 2000, S. 55): "Knapp vier Wochen waren solche Mischfrankaturen nur möglich, man versuche heute einmal, solche Belege zu finden!

 

Das stimmt natürlich so nicht, da auch nach dem 28. Juli bis zum Ende der Gültigkeit der Posthornmarken 31. Dezember 1954 solche MiF möglich waren, aber eben nicht ausschließlich als MiF! 


Die MiF mit 5/2 Heuss-Marken ist hingegen im Übrigen noch lange Zeit möglich gewesen. Die nächste Portoerhöhung einer Drucksache auf dann 10 Pfg. erfolgte erst zum 1. März 1963. Auch darüberhinaus war eine Drucksache zu 7 Pfg möglich, allerdings nur als Massendrucksache bis zur Portoerhöhung am 1. September 1971 für solche Postsendungen.  Hier dürften jedoch dann allemal bzw. überwiegend die 7Pfg-Marken bzw. Absenderfreistempel verwendet worden sein. 

MiF aus Posthornmarken in der Aufbrauchfrist bis Dezember 1954 an Herrn Peschl...
MiF aus Posthornmarken in der Aufbrauchfrist bis Dezember 1954 an Herrn Peschl...

2. Aufbrauch der Posthornmarken

 

Interessanter ist mE der Umstand, dass die Post zum 30. Juni 1954 die Abgabe der Posthornserie am Schalter beendete und des Weiteren, dass die Posthornmarken bis zum 31. Dezember 1954 ihre Gültigkeit behielten.

 

Damit müssten Dauerserien-MiF Posthorn / Heuss oder nur Posthorn mit 7 Pfg Porto an sich mit zunehmender Zeit seltener werden. These: Eine 7 Pfg Posthorn-MiF aus November 1954 als Drucksache ist seltener als die Zwangs-MiF aus Juli 1954!? 

 

Die Posthornmarken konnten sogar noch im Januar 1955 gegen gültige Marken umgetauscht werden, so dass auch keine wirtschaftliche Notwendigkeit bestand, zum Ende des Jahres 1954 noch alle Posthornmarken zu verbrauchen. 

3. Zu später Aufbrauch

 

Die Gültigkeit der Posthornmarken nur bis Ende 1954 zeigt sich dann an Drucksachen in MiF, bei denen Posthornmarken nach dem 31.12.1954 zum Einsatz kamen. 

 

Hier war der fehlende Betrag zuzüglich 50 %, aufgerundet, als Nachgebühr fällig: 

 

fehlende 5 Pfg = 5 + 2,5 = 7,5, d.h. aufgerundet 8 Pfg.